Teilnahmebedingungen

§ 1 Anwendungsbereich – Geltung

Diese Teilnahmebedingungen sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und der Person, die das Team anmeldet (im weiteren als Teilnehmer bezeichnet). Änderungen, die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekannt gegeben werden, werden ohne weiteres Vertragsbestandteil.

§ 2 Teilnahmebedingungen

(1) Startberechtigt ist jeder, der das 16. Lebensjahr vollendet hat.

(2) Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden.

§ 3. Vertragsabschluss (Anmeldung)

(1) Die Anmeldung, welche das verbindliche Angebot des Teilnehmers an die Leomotion OHG darstellt, ist über die Online-Anmeldung unter www.mopo-team-staffellauf.de möglich. Sonstige Anmeldungen (z.B. per E-Mail) werden nicht angenommen.

(2) Der Veranstalter kann die Zahl der Teilnehmer für eine Veranstaltung beschränken. Eine Anmeldung über den Anmeldeschluss hinaus oder bei Erreichen der maximalen Teilnehmerzahl ist nicht möglich.

(3) Die Anmeldung erfolgt über den Teilnehmer. Er ist der Ansprechpartner für den Veranstalter.

(4) Jeder Läufer darf nur in einem Team eine 5 km Runde laufen. Mehrfachstarts im selben Team führen zur Disqualifikation des Teams.

§ 4 Teilnehmerbeitrag / Zahlungsbedingungen

(1) Der Startpreis für den MOPO Team-Staffellauf 2023 je Team (5 Personen) beträgt 105,- Euro pro Team zzgl. MwSt. (124,95 Euro inkl. MwSt.) für Anmeldungen bis zum 31.01.2023 und 125,- Euro pro Team zzgl. MwSt. (148,75 Euro inkl. MwSt.) für alle Teams, die sich ab dem 01.02.2023 anmelden.

(2) Anmeldeschluss ist ca. 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn oder wenn die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist. Sollte bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn keine Zahlung eingegangen sein, hat der Veranstalter das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und das gemeldete Team/die gemeldeten Teams von der Veranstaltung auszuschließen.

(3) Zahlungen erfolgen per Überweisung / Rechnung.

(4) Eine Anmeldung am Veranstaltungstag per Barzahlung ist nicht möglich.

§ 5 Anmeldebestätigung / Startunterlagen / Teilnahme

(1) Der Veranstalter versendet nach Erhalt der Anmeldung eine Anmeldebestätigung unter Zuweisung einer vorläufigen Startnummer an den Teilnehmer.

(2) Der Teilnehmer erhält seine Startunterlagen am Tag der Veranstaltung im Zeitraum von 15:30 Uhr bis 17:15 Uhr am Veranstaltungsort. Optional werden vorab weitere Möglichkeiten zum Empfang der Startunterlagen angeboten. Die Unterlagen werden nur gegen Vorlage der Anmeldebestätigung ausgehändigt. Ist der Teilnehmer verhindert, hat er dafür zu sorgen, dass die Startunterlagen von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden. Die Startunterlagen werden nicht zugesendet.

§ 6 Rücktritt /Rückerstattung

(1) Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und ist nur im Ausnahmefall unter Zustimmung des Veranstalters übertragbar.

(2) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht zum Start an oder erklärt vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages. Dies gilt grundsätzlich auch bei einem berechtigten Rücktritt des Teilnehmers; in diesem Falle bleibt dem Teilnehmer jedoch der Nachweis vorbehalten, dass der auf den Teilnehmer entfallene Aufwand unter Berücksichtigung einer etwaigen Möglichkeit zur Vergabe des Startplatzes an einen anderen Teilnehmer geringer als der von ihm geleistete Teilnehmerbeitrag war.

(3) Die Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages kommt nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht, wenn der Ausfall vom Veranstalter zu vertreten ist.

(4) Der Veranstalter setzt ein organisatorisches Limit fest, das in der Ausschreibung des betreffenden Laufes oder zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen.

§ 7 Haftungsausschluss

(1) Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko!

(2) Der Teilnehmer bestätigt, dass er alle Teammitglieder über den Haftungsausschluss informiert hat.

(3) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen, Ort oder Termin zu verschieben oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.

(4) Die Haftung des Veranstalters – auch gegenüber Dritten – ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die vom Veranstalter eingesetzten Firmen und Helfer. Die Haftung des Veranstalters für andere Schäden als solche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht.

(5) Der Veranstalter haftet nicht für Ausrüstungsgegenstände, die in dem Umkleidezelt oder in der Wechselzone abhandenkommen oder für andere abhanden gekommene Gegenstände der Teilnehmer.

(6) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen.

§ 8 Datenerhebung/Datenverwertung

Eine ausführliche Erklärung zum Datenschutz finden Sie hier in unser Datenschutzerklärung.

§ 9 Sonstiges

(1) Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere auch der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so wird der Teilnehmer von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifikation).

(2) Gerichtsstand ist Hamburg