Logo







Teilnahmebedingungen


§ 1 Anwendungsbereich - Geltung

Diese Teilnahmebedingungen sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und der Person, die das Team anmeldet (im weiteren als Teilnehmer bezeichnet). Änderungen, die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekannt gegeben werden, werden ohne weiteres Vertragsbestandteil.

§ 2 Teilnahmebedingungen  

(1) Startberechtigt ist jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat.

(2) Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden.

§ 3. Vertragsabschluß (Anmeldung) 

(1) Die Anmeldung, welche das verbindliche Angebot des Teilnehmers an die LeoMotion OHG darstellt, kann schriftlich auf einem gesondert bei der LeoMotion OHG anzufordernden Formular per Post oder per Fax erfolgen. Darüber hinaus ist die Online-Anmeldung unter www.mopo-team-staffellauf.de möglich. Sonstige Anmeldungen (z.B. per "E-Mail") werden nicht angenommen.

(2) Die Anmeldung erfolgt über den Teilnehmer. Er ist der Ansprechpartner für den Veranstalter.

(3) Jeder Läufer darf nur in einem Team eine 5 km Runde laufen. Mehrfachstarts im selben Team führen zur Disqualifikation des Teams.

§ 4 Teilnehmerbeitrag / Zahlungsbedingungen 

(1) Der Startpreis je Team (5 Personen) beträgt 70,00 Euro bei Anmeldung bis zum 30. April 2010 und 80,00 Euro ab 01. Mai 2010 (beide Preise inkl. MwSt.)

(2) Anmeldeschluss ist mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Sollte bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn keine Zahlung eingegangen sein, hat der Veranstalter das Recht, das gemeldete Team/die gemeldeten Teams von der Veranstaltung auszuschließen.

(3) Zahlungen können per Lastschrift erfolgen. Eine Zahlung per Überweisung / Rechnung ist ausschließlich Firmenkunden und Vereinen vorbehalten.

(4) Wird die Lastschrift mangels Deckung des Kontos oder Widerruf des Teilnehmers (auch später) nicht eingelöst, so ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Teilnehmer mit den Kosten des Rücktritts zu belasten.

(5) Eine Anmeldung am Veranstaltungstag per Barzahlung ist nicht möglich.

§ 5 Anmeldebestätigung / Startunterlagen / Teilnahme 

(1) Der Veranstalter versendet nach Erhalt der Anmeldung eine Anmeldebestätigung unter Zuweisung einer vorläufigen Startnummer an den Teilnehmer.

(2) Der Teilnehmer erhält seine Startunterlagen am Tag der Veranstaltung im Zeitraum von 15:30 Uhr bis 17:15 Uhr am Veranstaltungsort. Die Unterlagen werden nur gegen Vorlage der Anmeldebestätigung ausgehändigt. Ist der Teilnehmer verhindert, hat er dafür zu sorgen, dass die Startunterlagen von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden. Die Startunterlagen werden nicht zugesendet.

§ 6 Rücktritt /Rückerstattung 

(1) Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und ist nur im Ausnahmefall unter Zustimmung des Veranstalters übertragbar.

(2) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht zum Start an oder erklärt vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages. Dies gilt grundsätzlich auch bei einem berechtigten Rücktritt des Teilnehmers; in diesem Falle bleibt dem Teilnehmer jedoch der Nachweis vorbehalten, dass der auf den Teilnehmer entfallene Aufwand unter Berücksichtigung einer etwaigen Möglichkeit zur Vergabe des Startplatzes an einen anderen Teilnehmer geringer als der von ihm geleistete Teilnehmerbeitrag war.

(3) Die Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages kommt nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht, wenn der Ausfall vom Veranstalter zu vertreten ist.

(4) Der Veranstalter setzt ein organisatorisches Limit fest, das in der Ausschreibung des betreffenden Laufes oder zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen.

§ 7 Haftungsausschluss 

(1) Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko!

(2) Der Teilnehmer bestätigt, dass er alle Teammitglieder über den Haftungsausschluss informiert hat.

(3) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.

(4) Die Haftung des Veranstalters - auch gegenüber Dritten - ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die vom Veranstalter eingesetzten Firmen und Helfer. Die Haftung des Veranstalters für andere Schäden als solche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht.

(5) Der Veranstalter haftet nicht für Ausrüstungsgegenstände, die in dem Umkleidezelt oder in der Wechselzone abhanden kommen oder für andere abhanden gekommenen Gegenstände der Teilnehmer. Sie sollten daher gegen Diebstahl versichert sein.

(6) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen.

§ 8 Datenerhebung/Datenverwertung 

(1) Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und nur zur Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 BundesdatenschutzG). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.

(2) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die in der Meldung genannten Daten für die Zeitnahme, Platzierung und Ergebnisse erfasst und weitergegeben sowie im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews ohne Vergütungsanspruch veröffentlicht werden dürfen.

(3) Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, Geburtsjahres, Vereins- oder Firmennamen, seiner Startnummer, seines Teamnamens und seiner Ergebnisse (Platzierungen und Zeiten) in allen veranstaltungsrelevanten Printmedien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste, etc.) und in allen elektronischen Medien wie dem Internet einverstanden.

§ 9 Zeitmessung, Chip-Pfand und regelwidriges Verhalten 

(1) Der Teilnehmer erhält mit den Startunterlagen einen Chip zur Zeiterfassung. Die Rückgabe des unbeschädigten Chips hat am Veranstaltungstag bis spätestens zum Ende der Veranstaltung um 22:00 Uhr zu erfolgen. Bei Nichtrückgabe des Transponders erhält der Veranstalter eine Entschädigung in Höhe von 50 Euro.

§ 10 Sonstiges 

(1) Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere auch der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so wird der Teilnehmer von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifikation).

(2) Gerichtsstand ist Hamburg